Not leidende GmbH abgeben: Risiken und Lösungen 2025
Als erfahrene Spezialisten für den Kauf, Verkauf und die strategische Abwicklung von Unternehmen wissen wir bei MAES & JACOBS, wie herausfordernd die Situation für Unternehmer sein kann, deren GmbH in finanzielle Schieflage geraten ist. In diesem Artikel beleuchten wir die Risiken, die entstehen, wenn eine notleidende Gesellschaft sich selbst überlassen wird, und zeigen Ihnen anschließend auf, wie wir Ihnen bei der sicheren und legalen Abgabe Ihrer angeschlagenen Firma helfen können.
Teil 1: Risiken bei Untätigkeit – Was passiert, wenn eine notleidende GmbH sich selbst überlassen wird?
Viele Unternehmer hoffen, dass sich die wirtschaftliche Lage ihrer angeschlagenen Gesellschaft von selbst bessert. Doch was geschieht tatsächlich, wenn sich niemand mehr um eine überschuldete oder handlungsunfähige GmbH kümmert? Die Konsequenzen können weitreichend und für den Geschäftsführer persönlich äußerst unangenehm sein.
Insolvenzverschleppung und strafrechtliche Verfolgung
Eine der gravierendsten Folgen der Untätigkeit ist die sogenannte Insolvenzverschleppung. Gemäß § 15a der Insolvenzordnung (InsO) sind Geschäftsführer verpflichtet, bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Gesellschaft ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber drei Wochen nach Eintritt der Insolvenzreife, einen Insolvenzantrag zu stellen.
Wird diese Pflicht verletzt, drohen:
– Strafverfahren nach § 15a InsO (Insolvenzverschleppung)
– Schadensersatzansprüche nach § 823 BGB (Deliktische Haftung)
– Strafbarkeit wegen Untreue gemäß § 266 StGB
Wichtig zu wissen: Die strafrechtlichen Konsequenzen können bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bedeuten.
Persönliche Haftung der Geschäftsführung
Ein weiteres erhebliches Risiko besteht in der persönlichen Haftung des Geschäftsführers. Nach § 64 GmbHG a.F. (heute § 15b InsO) haften Geschäftsführer persönlich für Zahlungen, die nach Eintritt der Insolvenzreife geleistet werden. Dies kann bedeuten:
– Inanspruchnahme des Privatvermögens
– Unbegrenzte Haftung für Verbindlichkeiten der Gesellschaft
– Möglicher finanzieller Ruin des Geschäftsführers
Zwangsauflösung durch das Amtsgericht
Bleibt eine GmbH untätig und erfüllt ihre gesetzlichen Pflichten nicht, kann das Amtsgericht gemäß § 60 GmbHG die Zwangsauflösung der Gesellschaft anordnen. Dies geschieht insbesondere wenn:
– Jahresabschlüsse nicht eingereicht werden
– Die Gesellschaft über längere Zeit inaktiv ist
– Gesetzliche Mindestanforderungen nicht erfüllt werden
Negative Einträge und Reputationsschäden
Untätigkeit führt häufig zu negativen Einträgen:
– Im Handelsregister
– Bei Wirtschaftsauskunfteien wie der Schufa
– In Branchenverzeichnissen und Online-Portalen
Diese Einträge können die Reputation des Unternehmers nachhaltig schädigen und zukünftige geschäftliche Aktivitäten erheblich erschweren.
Sperrfristen für neue Geschäftsführertätigkeiten
Nach einer Insolvenz oder Zwangsauflösung können Sperrfristen für die Übernahme neuer Geschäftsführerpositionen verhängt werden. Dies kann die berufliche Zukunft des Unternehmers massiv einschränken.
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Teil 2: Die Lösung – Not leidende GmbH legal abgeben mit MAES & JACOBS
Angesichts der gravierenden Risiken bei Untätigkeit ist es entscheidend, rechtzeitig zu handeln. Wir bei MAES & JACOBS bieten Ihnen eine professionelle und legale Möglichkeit, sich von Ihrer notleidenden Gesellschaft zu trennen.
Unsere Lösung im Überblick:
1. Vermittlung an externe Auffanggesellschaften: Wir verfügen über ein Netzwerk seriöser Unternehmen, die bereit sind, angeschlagene GmbHs zu übernehmen.
2. Legal abgesicherte Übernahme: Die Übernahme erfolgt unter Berücksichtigung aller rechtlichen Aspekte, um Sie als bisherigen Geschäftsführer bestmöglich abzusichern.
3. Nutzung als Abschreibungsobjekte: Große Unternehmen können die übernommenen Gesellschaften als Abschreibungsobjekte nutzen, was eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten schafft.
4. Rechtssichere Abwicklung: Wir berücksichtigen die aktuelle Gesetzeslage und stellen sicher, dass alle Schritte rechtskonform durchgeführt werden.
Warum schnelles Handeln wichtig ist:
– Schutz vor persönlichen und strafrechtlichen Folgen
– Vermeidung von Reputationsschäden
– Erhalt beruflicher Perspektiven
– Minimierung finanzieller Risiken
MAES & JACOBS als Ihr verlässlicher Partner:
– Jahrelange Erfahrung in der Abwicklung notleidender Unternehmen
– Diskretes und professionelles Vorgehen
– Umfassendes Netzwerk an Übernahmeinteressenten
– Ganzheitliche Betreuung von der Erstberatung bis zum Abschluss
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Fazit: Handeln statt Abwarten
Die Risiken, die mit einer sich selbst überlassenen notleidenden GmbH einhergehen, sind erheblich. Von strafrechtlichen Konsequenzen über persönliche Haftung bis hin zu langfristigen Reputationsschäden – die Folgen können das Leben eines Unternehmers nachhaltig beeinträchtigen.
Mit MAES & JACOBS haben Sie einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite, der Ihnen hilft, Ihre angeschlagene Firma sicher, diskret und rechtssicher abzugeben. Wir verstehen die Sorgen und Nöte von Unternehmern in schwierigen Situationen und bieten Ihnen eine professionelle Lösung, die Sie vor den gravierenden Folgen der Untätigkeit schützt.
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Je früher Sie handeln, desto besser können wir Ihnen helfen, die Situation zu meistern und einen Neuanfang zu ermöglichen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
F: Wie schnell kann eine notleidende GmbH abgewickelt werden?
A: Die Dauer hängt von verschiedenen Faktoren ab, in der Regel können wir innerhalb weniger Wochen eine Lösung finden.
F: Entstehen für mich als Geschäftsführer Kosten bei der Abgabe?
A: Die Kosten variieren je nach Situation. Wir besprechen alle finanziellen Aspekte transparent in einem ersten Beratungsgespräch.
F: Kann ich nach der Abgabe meiner GmbH sofort ein neues Unternehmen gründen?
A: In den meisten Fällen ja. Wir beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten und eventuellen Einschränkungen.
F: Wie diskret ist der Prozess der Unternehmensabgabe?
A: Wir legen größten Wert auf Diskretion. Alle Schritte werden vertraulich behandelt und nur mit den notwendigen Parteien kommuniziert.
F: Gibt es Alternativen zur kompletten Abgabe der GmbH?
A: Ja, in manchen Fällen können Restrukturierungen oder Teilverkäufe sinnvoll sein. Wir analysieren Ihre individuelle Situation und empfehlen die beste Vorgehensweise.
Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Erstberatung. Gemeinsam finden wir den besten Weg, um Ihre notleidende GmbH abzugeben und Ihnen einen Neustart zu ermöglichen.